INFOS ZUR ENTSORGUNG
ALLGEMEINE HINWEISE
ANSCHLUSS AN DIE ÖFFENTLICHE ABFALLENTSORGUNG
Informationen zum Elektroaltgerätegesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz
Nach § 18 Abs. 1 ElektroG sind folgende Punkte durch die Besitzer zu beachten: Bitte fragen Sie auf dem Wertstoffannahmehof nach, wenn Sie unsicher sind, wie Sie ein Altgerät sicher und schadlos entsorgen können.
Die örE haben sind nach § 46 KrWG im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben in Selbstverwaltung zur Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen verpflichtet. Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. Die örE haben diese Abfälle getrennt nach Fraktionen zu sammeln: Im Landkreis Uckermark können diese Abfälle getrennt nach Fraktionen auf den 14 Wertstoffannahmehöfen abgegeben werden. Möbel oder Elektrogeräte, die noch funktionstüchtig sind, können zur Aufarbeitung und Weitergabe an Dritte an die Mobile Lebenshilfe Rettende Engel e. V. in Milmersdorf (Tel.: 03987 50727) abgegeben werden. Um der immer größer werdenden Einwegkunststoffflut entgegenzuwirken, sollte jeder Nutzer statt zu Einweg- zu Mehrwegprodukten (Mehrwegbeutel, -tassen, -flaschen, -geschirr) greifen. Die Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie gilt seit dem 01.01.2023 mit den §§ 33, 34 des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Nur eine ordnungsgemäße Abfallbeseitigung entsprechend der Abfallhierarchie ermöglicht eine Vermeidung von Verschmutzung und Vermüllung in der Umwelt und den Eintrag von Schadstoffen in Abwasseranlagen.