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INFOS ZUR ENTSORGUNG

ALLGEMEINE HINWEISE

ANSCHLUSS AN DIE ÖFFENTLICHE ABFALLENTSORGUNG

WAS IST ANSCHLUSSPFLICHTIG?
WER IST ANSCHLUSSPFLICHTIG AN DIE ÖFFENTLICHE ABFALLENTSORGUNG?
WIE ERFOLGT DER ANSCHLUSS AN DIE ÖFFENTLICHE ABFALLENTSORGUNG?
WELCHE DATEN WERDEN BENÖTIGT?
WELCHE DATEN WERDEN BENÖTIGT?
WAS IST ZU TUN, WENN DER BEHÄLTER ZU GROSS ODER ZU KLEIN IST?

Informationen zum Elektroaltgerätegesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz

1. INFORMATIONSPFLICHTEN DER ÖRE NACH § 18 ABS. 1 ELEKTROG
2. INFORMATIONSPFLICHTEN DER ÖRE NACH § 46 KRWG

Servicetelefone

Informationen zur Abfallentsorgung

03984 835205 und 835100

Tonnenstellung und Entleerung

03984 835260 und 835261

Kasse, Zahl- und Mahnwesen

03984 835120 und 835124

Gebührenbearbeitung für den Bereich

Prenzlau: 03984 835130
Templin: 03984 835131
Angermünde: 03984 835132
Schwedt/Oder: 03984 835133