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INFOS ZUR ENTSORGUNG

ALLGEMEINE HINWEISE

ANSCHLUSS AN DIE ÖFFENTLICHE ABFALLENTSORGUNG

WAS IST ANSCHLUSSPFLICHTIG?

  • Wohngrundstücke
  • Betriebs-, Vereinsgrundstücke, Büros und Praxen
  • Gemischt genutzte Grundstücke (Haushalt und Gewerbe/Büro)
  • Wochenendgrundstücke/ Bungalows, Gartengrundstücke, Ferienhäuser u.ä.

WER IST ANSCHLUSSPFLICHTIG AN DIE ÖFFENTLICHE ABFALLENTSORGUNG?

  • Der Grundstückseigentümer (gemäß §5 Absatz 1 in Verbindung mit §25 Absatz 1 Abfallentsorgungssatzung)
  • Andere zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte sowie bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen die zur Verwaltung des Grundstücks Befugten.

WIE ERFOLGT DER ANSCHLUSS AN DIE ÖFFENTLICHE ABFALLENTSORGUNG?

  • Schriftlicher Antrag des Grundstückseigentümers (Anschlusspflichtiger), formlos oder per Anmelde-/Änderungsantrag an die Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH bis zum 15. des Vormonats. Sie können die Tonnengestellung auch online beantragen.
  • Persönliche Anmeldung bei der Uckermärkischen Dienstleistungsgesellschaft mbH (Ansprechpartner und Sprechzeiten).

WELCHE DATEN WERDEN BENÖTIGT?

  • Anzahl der beim Einwohnermeldeamt auf dem betreffenden Grundstück mit ersten oder zweiten Wohnsitz gemeldeten Personen
  • Adresse des Grundstückseigentümers (Gebührenpflichtiger)
  • Anzahl und Größe der benötigten Restabfallbehälter unter Zugrundelegung der Mindest-Bemessungsgrundlage in Höhe von 15 Liter Abfall pro Einwohner und Woche gemäß § 10 der Abfallgebührensatzung (AbfGS).

WIE ERFOLGT DIE AUFSTELLUNG DER RESTABFALLBEHÄLTER?

  • Das beauftragte Entsorgungsunternehmen stellt den Abfallbehälter zum beantragten Monatsbeginn vor dem Grundstück auf.
  • Die zum Abfallbehälter gehörende Inventurkontrollmarke ist durch den Nutzer umgehend an diesen anzubringen!
  • Die Behälter sind sicher auf dem Grundstück zu verwahren!

WAS IST ZU TUN, WENN DER BEHÄLTER ZU GROSS ODER ZU KLEIN IST?

  • Ist der beantragte und aufgestellte Abfallbehälter zu groß oder zu klein, kann vierteljährlich formlos oder per Anmelde-/Änderungsantrag zur Abfallentsorgung oder nach persönlicher Ummeldung bei der UDG ein gebührenpflichtiger Behältertausch beantragt werden. Sie können den Behältertausch auch online beantragen.
  • Für die Nutzung des reduzierten Behältervolumens (weniger als die Mindestbemessung) ist ein gesonderter Antrag erforderlich.
  • Für den gelegentlichen Mehrbedarf können Sie zugelassene Abfallsäcke mit einem Fassungsvermögen von 60 l nutzen. Diese sind auf jedem Wertstoffannahmehof im Landkreis für 2,78 € / Stück erhältlich. 

Servicetelefone

Informationen zur Abfallentsorgung

03984 835205 und 835100

Tonnenstellung und Entleerung

03984 835260 und 835261

Kasse, Zahl- und Mahnwesen

03984 835120 und 835124

Gebührenbearbeitung für den Bereich

Prenzlau: 03984 835130
Templin: 03984 835131
Angermünde: 03984 835132
Schwedt/Oder: 03984 835133