FÜR SIE ERREICHBAR
ZU DEN SPRECHZEITEN
DER VERWALTUNG
Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes müssen seit dem 24. März 2006 alte Elektro- und Elektronikgeräte getrennt erfasst werden.
Die Abgabe bei den kommunalen Wertstoffannahmehöfen ist, in haushaltsüblichen Mengen, immer kostenfrei.
Sie sind als Besitzer eines Altgerätes verpflichtet, dieses zu den vorgesehenen Sammelstellen zu bringen oder, soweit vorgesehen, bei einer entsprechenden Sammlung abzugeben. Mit diesem kleinen persönlichen Aufwand bewirken Sie einen hohen Nutzen für die Umwelt: Sie helfen mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt oder entsorgt werden können. Jeder Fön, Rasierer, Kaffeemaschine oder Drucker wird damit zum Rohstofflieferanten.
Die Abholung von Elektro-/Elektronikaltgeräten (nur Großgeräte!) wird im Landkreis Uckermark über das Sperrmüllanmeldung organisiert. Sie melden die Elektrogerätesammlung über das entsprechende Online-Formular an. Die UDG teilt Ihnen den Abholtermin mit. Zum bekanntgegebenen Termin stellen Sie die angemeldeten Gegenstände bis 6:00 Uhr morgens am Straßenrand zur Abholung bereit.
Wichtig:
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