emas.png

GEBÜHREN / SATZUNGEN / BETRIEBSORDNUNG

Gebühren

Die Abfallentsorgungssatzung (AbfS) und die Abfallgebührensatzung (AbfGS) werden in den Amtsblättern des Landkreises Uckermark veröffentlicht.

Hier geben wir Ihnen eine kurze Übersicht über deren Inhalt und stellen Ihnen diese als PDF-Dokumente zur Verfügung.

GEMÄSS § 2 DER ABFALLGEBÜHRENSATZUNG DES LANDKREISES UCKERMARK WIRD FESTGELEGT:

Die Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Abfallentsorgung aus privaten Haushalten einschließlich Wochenendgrundstücken, Kleingärten und Kleingartenanlagen und aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten mit Ausnahme von Veranstaltungen und sonstiger Einzelobjekten, gliedern sich jeweils in Grundgebühr (§ 3), Leistungsgebühr (§ 4) und Mietgebühr (§ 5).

Für die Einziehung der Gebühren können Sie das bequeme Abbuchungsverfahren nutzen. Dafür senden Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung zu. Diese können Sie hier ausdrucken:

Laden Sie sich die Einzugermächtigung herunter

Einzugsermächtigung  |  PDF (774 Kilobyte) 

GRUNDGEBÜHR

Alle Gebührenzahler entrichten unabhängig vom genutzten Behältervolumen eine Grundgebühr je Person oder EGW (Einwohnergleichwert) und Monat.

Für alle Grundstücke müssen, ab 2006 auch für Sommerwohnungen, Kleingärten und Bungalows, Grundgebühren erhoben werden. Bisher brauchten Gebührenzahler, die im Geltungsbereich der Abfallsatzung ihren Wohnsitz haben, keine Grundgebühren für ihre Sommergrundstücke/Kleingärten bezahlen. Die Erhebung muss aufgrund eines Verwaltungsgerichtsbeschlusses erfolgen.

Durch die Grundgebühr werden insbesondere folgende Aufwendungen gedeckt:

  • Sperrmüllentsorgung
  • Wertstoffsammlung (Papier)
  • Entsorgung illegaler Abfallablagerungen (herrenlose Abfälle)
  • Schadstoffmobileinsatz und Sonderabfallentsorgung (Zwischenlager bzw. Entsorgungsanlage) aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen bis max. 20 kg (max. Gebindegröße 30 l) je Abfallart und Sammlung
  • Einsammeln, Befördern, Annahme und Bereitstellung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
  • Entsorgung kompostierbarer Abfälle (Garten- und Parkabfälle)
  • Errichtung und Betreibung von Abfallannahmestellen (Wertstoffannahmehöfe)
  • Öffentlichkeitsarbeit/ Förderung Abfallvermeidung/Abfallberatung
  • Verwaltungsausgaben
  • Vorhalten der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung

HINWEISE BEI VERÄNDERUNG DER PERSONENZAHL

Bitte beachten Sie: Ändert sich die Anzahl der auf dem Grundstück mit Wohnsitz gemeldeten Personen, so ist dies der UDG durch den Grundstückseigentümer schriftlich mitzuteilen (§ 25, Abs. 1 bis 6 der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Uckermark). Geben Sie bitte bei jedem Schriftwechsel Ihr Aktenzeichen an.

WIR BENÖTIGEN BEI VERRINGERUNG DER PERSONENANZAHL FOLGENDE ANGABEN:

Studien- oder Ausbildungsbescheinigung, Einberufungsbefehl, Kopie der Sterbeurkunde etc.

Geben Sie bitte ebenfalls bei jedem Schriftwechsel Ihr Aktenzeichen an.

Satzung

ABFS: SATZUNG ÜBER DIE ABFALLENTSORGUNG DES LANDKREISES UCKERMARK (ABFALLENTSORGUNGSSATZUNG)

Betriebsordnung

Verfahrensanweisung / Betriebsordnung - Wertstoffannahmehöfe

Servicetelefone

Informationen zur Abfallentsorgung

03984 835205 und 835100

Tonnenstellung und Entleerung

03984 835260 und 835261

Kasse, Zahl- und Mahnwesen

03984 835120 und 835124

Gebührenbearbeitung für den Bereich

Prenzlau: 03984 835130
Templin: 03984 835131
Angermünde: 03984 835132
Schwedt/Oder: 03984 835133