GEBÜHREN / SATZUNGEN / BETRIEBSORDNUNG
Gebühren
Die Abfallentsorgungssatzung (AbfS) und die Abfallgebührensatzung (AbfGS) werden in den Amtsblättern des Landkreises Uckermark veröffentlicht.
GEMÄSS § 2 DER ABFALLGEBÜHRENSATZUNG DES LANDKREISES UCKERMARK WIRD FESTGELEGT:
Die Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Abfallentsorgung aus privaten Haushalten einschließlich Wochenendgrundstücken, Kleingärten und Kleingartenanlagen und aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten mit Ausnahme von Veranstaltungen und sonstiger Einzelobjekten, gliedern sich jeweils in Grundgebühr (§ 3), Leistungsgebühr (§ 4) und Mietgebühr (§ 5).
Für die Einziehung der Gebühren können Sie das bequeme Abbuchungsverfahren nutzen. Dafür senden Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung zu. Diese können Sie hier ausdrucken:
Laden Sie sich die Einzugermächtigung herunter
GRUNDGEBÜHR
Alle Gebührenzahler entrichten unabhängig vom genutzten Behältervolumen eine Grundgebühr je Person oder EGW (Einwohnergleichwert) und Monat.
Für alle Grundstücke müssen, ab 2006 auch für Sommerwohnungen, Kleingärten und Bungalows, Grundgebühren erhoben werden. Bisher brauchten Gebührenzahler, die im Geltungsbereich der Abfallsatzung ihren Wohnsitz haben, keine Grundgebühren für ihre Sommergrundstücke/Kleingärten bezahlen. Die Erhebung muss aufgrund eines Verwaltungsgerichtsbeschlusses erfolgen.
Durch die Grundgebühr werden insbesondere folgende Aufwendungen gedeckt:
HINWEISE BEI VERÄNDERUNG DER PERSONENZAHL
Bitte beachten Sie: Ändert sich die Anzahl der auf dem Grundstück mit Wohnsitz gemeldeten Personen, so ist dies der UDG durch den Grundstückseigentümer schriftlich mitzuteilen (§ 25, Abs. 1 bis 6 der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Uckermark). Geben Sie bitte bei jedem Schriftwechsel Ihr Aktenzeichen an.
WIR BENÖTIGEN BEI VERRINGERUNG DER PERSONENANZAHL FOLGENDE ANGABEN:
Studien- oder Ausbildungsbescheinigung, Einberufungsbefehl, Kopie der Sterbeurkunde etc.
Geben Sie bitte ebenfalls bei jedem Schriftwechsel Ihr Aktenzeichen an.
Satzung
ABFS: SATZUNG ÜBER DIE ABFALLENTSORGUNG DES LANDKREISES UCKERMARK (ABFALLENTSORGUNGSSATZUNG)
ABFGS: SATZUNG ÜBER DIE ABFALLGEBÜHREN DES LANDKREISES UCKERMARK (ABFALLGEBÜHRENSATZUNG)
Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren des Landkreises Uckermark vom 14.12.2023
Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren des Landkreises Uckermark vom 05.12.2019
Satzung über die Abfallgebühren des Landkreises Uckermark ab 01.01.2018 | PDF (974.72 Kilobyte)
weitere Informationen zum Landkreis UCKERMARK finden Sie hier: www.uckermark.de