Neuregelung bei der Annahme von Dachpappe / Bitumenabfälle ab dem 01.02.2019
In jüngster Vergangenheit sind bei teerhaltigen Dachpappen und Bitumenabfällen wiederholt Verunreinigungen mit Asbestfasern aufgetreten. Die bisherige Entsorgung dieser Abfälle durch das Verfahren der thermischen Verwertung ist damit als genereller Entsorgungsweg ab sofort ausgeschlossen.